Für zweistöckige Messestände gelten in Deutschland strenge Brandschutzvorschriften, die sich aus dem Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer, den Richtlinien der Messeveranstalter sowie den technischen Normen für fliegende Bauten ergeben. Entscheidend ist, dass ein Doppelstock-Standbau nicht nach denselben Regeln behandelt wird wie ein einfacher Messestand. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Anforderungen, die Sie vor Ihrer nächsten Messebeteiligung kennen sollten.
Welche Behörde legt die Brandschutzauflagen für Messestände fest?
Die Brandschutzauflagen für Messestände werden nicht von einer einzigen zentralen Behörde festgelegt, sondern entstehen aus dem Zusammenspiel mehrerer Stellen: dem jeweiligen Messeveranstalter, der zuständigen Baubehörde des Bundeslandes sowie den örtlichen Feuerwehr- und Brandschutzbehörden. Grundlage sind die Musterversammlungsstättenverordnung und die länderspezifischen Bauordnungen.
In der Praxis bedeutet das: Jede Messe hat eigene technische Richtlinien, die der Veranstalter auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben erarbeitet. Die Deutsche Messe AG in Hannover, die Messe München oder die Messe Frankfurt veröffentlichen dafür sogenannte technische Ausführungsbestimmungen, die für alle Aussteller verbindlich sind. Für den Doppelstock-Standbau kommen zusätzlich die Vorschriften für fliegende Bauten nach den Landesbauordnungen hinzu, da eine zweite Ebene statisch und brandschutztechnisch wie ein eigenständiges Bauwerk behandelt wird.
Wer einen Messestand mit zwei Stockwerken plant, muss sich also frühzeitig mit den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Veranstaltungsortes vertraut machen. Die Anforderungen können sich von Messe zu Messe erheblich unterscheiden.
Welche Materialien sind bei zweistöckigen Messeständen vorgeschrieben?
Bei einem Messestand mit zwei Stockwerken sind ausschließlich nicht brennbare oder schwer entflammbare Materialien zugelassen. Tragende Konstruktionen müssen in der Regel aus Stahl bestehen. Verkleidungen, Böden, Decken und Trennwände müssen mindestens die Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 erfüllen, in vielen Fällen wird sogar A2 (nicht brennbar) verlangt.
Konkret bedeutet das für die Planung eines Doppelstock-Messestands:
- Stahlkonstruktionen für das tragende Gerüst sind Standard und in der Regel vorgeschrieben
- Holzwerkstoffe dürfen nur in schwer entflammbarer Ausführung (B1) verwendet werden
- Textile Materialien wie Vorhänge oder Bespannungen müssen eine Brandschutzimprägnierung nachweisen können
- Bodenbeläge auf der Oberebene unterliegen ebenfalls Brandschutzklassifizierungen
- Elektrische Installationen müssen den VDE-Normen entsprechen und separat abgesichert sein
Viele Messeveranstalter verlangen beim Einreichen des Standplans einen Materialnachweis in Form von Prüfzertifikaten oder Herstellerdokumenten. Wer hier keine lückenlose Dokumentation vorweisen kann, riskiert eine Abnahmeverweigerung durch den Veranstalter oder die Brandschutzbehörde.
Wie viele Fluchtwege braucht ein zweistöckiger Messestand?
Ein zweistöckiger Messestand benötigt mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege von der Oberebene ins Erdgeschoss. Beide Ausgänge müssen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen und dürfen sich nicht gegenseitig blockieren. Die genaue Anzahl und Breite der Fluchtwege hängt von der Personenkapazität der Oberebene ab.
Als Richtwert gilt: Pro 200 Personen ist ein Fluchtweg erforderlich, wobei die Mindestbreite eines Fluchtwegs in der Regel 1,20 Meter beträgt. Bei einem typischen Doppelstock-Messestand mit begrenzter Oberflächennutzung sind zwei Treppen oder Treppenläufe die Standardlösung. Dabei gelten folgende Grundregeln:
- Treppen müssen rutschfest und mit einem stabilen Geländer gesichert sein
- Die lichte Breite der Treppen darf in der Regel 1,00 Meter nicht unterschreiten
- Fluchtwege müssen klar gekennzeichnet sein, inklusive beleuchteter Rettungszeichen
- Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen nicht abschließbar sein
Für Messen mit zwei Stockwerken gilt außerdem: Die Oberebene darf nicht als einziger Zugang zu einem Bereich dienen, der im Notfall nicht schnell verlassen werden kann. Die Fluchtwegplanung ist Teil der statischen und sicherheitstechnischen Dokumentation, die vor der Messe eingereicht werden muss.
Wann ist eine statische Prüfung für den Brandschutz Pflicht?
Eine statische Prüfung ist bei allen zweistöckigen Messeständen Pflicht, sobald eine begehbare Oberebene vorhanden ist. Sie ist nicht optional, sondern Voraussetzung für die behördliche Genehmigung des Stands. Ohne ein gültiges Standsicherheitszeugnis eines zugelassenen Statikers darf der Stand nicht aufgebaut oder genutzt werden.
Der Grund liegt in der baurechtlichen Einordnung: Ein Doppelstock-Messestand gilt als fliegender Bau im Sinne der Landesbauordnungen. Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung, die auf Basis statischer Berechnungen erteilt wird. Diese Berechnungen müssen nicht nur die Tragfähigkeit der Konstruktion nachweisen, sondern auch Brandschutzaspekte berücksichtigen, etwa die Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile.
In der Praxis umfasst die statische Prüfung für einen Doppelstock-Standbau in der Regel:
- Tragwerksplanung mit Nachweis der Lastannahmen für Personen, Mobiliar und Technik
- Nachweise zur Feuerwiderstandsklasse der tragenden Stahlbauteile
- Prüfung der Verbindungsmittel und Knotenausbildungen
- Dokumentation der verwendeten Materialien mit Brandschutzklassifizierung
Diese Unterlagen müssen dem Messeveranstalter und der zuständigen Behörde in der Regel mehrere Wochen vor Messebeginn vorliegen. Wer die Fristen verpasst, kann keine rechtzeitige Genehmigung erhalten.
Was passiert, wenn Brandschutzauflagen auf der Messe nicht erfüllt werden?
Wenn Brandschutzauflagen bei einem zweistöckigen Messestand nicht erfüllt werden, kann der Veranstalter oder die zuständige Behörde die Nutzung des Stands untersagen oder den Aufbau stoppen. Im schlimmsten Fall wird der Stand noch während der Messe gesperrt. Zusätzlich drohen Bußgelder und zivilrechtliche Haftung bei Schäden.
Die Konsequenzen im Einzelnen können sein:
- Aufbaustopp: Entspricht der Stand beim Aufbau nicht den Vorgaben, darf er nicht fertiggestellt werden
- Nutzungsverbot: Eine bereits aufgebaute Oberebene kann gesperrt werden, wenn die Abnahme verweigert wird
- Bußgelder: Verstöße gegen Brandschutzvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden
- Haftungsrisiken: Bei einem Schadensfall haftet der Aussteller, wenn nachweislich Brandschutzauflagen nicht eingehalten wurden
- Reputationsschaden: Ein gesperrter Stand schadet dem Messeauftritt erheblich und kann das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden beeinträchtigen
Besonders kritisch ist, dass Mängel häufig erst bei der Abnahme kurz vor Messebeginn auffallen. Zu diesem Zeitpunkt bleibt kaum Zeit für Nachbesserungen. Eine sorgfältige Vorbereitung und die frühzeitige Abstimmung mit dem Veranstalter sind deshalb unverzichtbar.
Wie fairfellows Sie beim Doppelstock-Standbau unterstützt
Brandschutz und Statik beim Doppelstock-Standbau sind komplex und erfordern Erfahrung, die richtigen Partner und eine lückenlose Dokumentation. Genau hier setzen wir bei fairfellows an. Als Full-Service-Messebau-Agentur übernehmen wir für Sie die gesamte Verantwortung für Ihren zweistöckigen Messestand, von der ersten Konzeptidee bis zur behördlichen Abnahme vor Ort.
Was wir konkret für Sie leisten:
- Planung und Konzeption Ihres Doppelstock-Stands unter Berücksichtigung aller geltenden Brandschutzvorschriften
- Koordination der statischen Fachplanung durch zugelassene Ingenieure
- Vollständige Erstellung und Einreichung der Genehmigungsunterlagen beim Veranstalter und den Behörden
- Auswahl und Koordination zertifizierter Aufbaupartner, die mit den Anforderungen der jeweiligen Messe vertraut sind
- Bauleitung vor Ort und Begleitung der Abnahme durch den Veranstalter
Unser strukturiertes Fellow-Prinzip stellt sicher, dass kein Schritt übersehen wird und Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, wo Ihr Projekt steht. Ob Sie zum ersten Mal einen Doppelstock-Messestand planen oder bereits Erfahrung mitbringen: Wir begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam Ihren nächsten Messeauftritt planen.
